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   BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66   

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https://dejure.org/1966,5476
BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66 (https://dejure.org/1966,5476)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.1966 - III ER 208.66 (https://dejure.org/1966,5476)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1966 - III ER 208.66 (https://dejure.org/1966,5476)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschaden eines österreichischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 108.63

    Begriff der Verhinderung ohne Verschulden in § 60 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66
    Den Kläger trifft deshalb ein Verschulden daran, daß innerhalb der Rechtsmittelfrist kein ordnungsmäßiges Armenrechtsgesuch vorgelegt worden ist (Urteil vom 22. Mai 1964 - BVerwG VII C 108.63 -).
  • BVerwG, 08.01.1965 - III B 135.64

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Vertretungszwang vor dem

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66
    Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl. BGHZ 27, 132).
  • BVerwG, 19.02.1964 - III ER 200.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66
    Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl. BGHZ 27, 132).
  • BGH, 18.04.1958 - VIII ZB 5/58

    Unvollständiges Armenrechtsgesuch. Wiedereinsetzung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.1966 - III ER 208.66
    Hierzu gehört auch die rechtzeitige Vorlage des Armutszeugnisses, da eine arme Partei anderenfalls durch die verzögerte Einreichung dieser Urkunde in der Lage wäre, die für alle Rechtsuchenden gesetzten Rechtsmittelfristen zu verlängern (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 19. Februar 1964 - BVerwG III ER 200.64 - und vom 8. Januar 1965 - BVerwG III B 135.64 -, so auch der Bundesgerichtshof, vgl. BGHZ 27, 132).
  • BVerwG, 02.11.1966 - III B 104.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Beiordnung eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 - und 20. September 1966 - BVerwG III C 103.66 -) könnte den Klägern bereits aus diesem Grunde das Armenrecht für das beabsichtigte Rechtsmittel nicht bewilligt werden, selbst wenn ihr Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts in einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts umgedeutet wird.
  • BVerwG, 17.12.1971 - III ER 220.71

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Eine andere Handhabung würde dazu führen, daß eine arme Partei hinsichtlich der für alle Rechtsuchenden geltenden Rechtsmittelfristen ungerechtfertigt besser als andere Verfahrensbeteiligte gestellt würde (vgl. Beschluß vom 26. Januar 1961 - BVerwG VIII B 194.60 - [DVBl. 1961, 294]; Beschluß vom 17. September 1964 - BVerwG VIII B 57.64 - [NJW 1965, 266]; Beschluß vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 - [ZLA 1967, 8]).
  • BVerwG, 22.05.1970 - III CB 34.70

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Erfordernis einer

    Er hat es auch unterlassen, das gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 ZPO in Verbindung mit Art. 20 und 21 des Haager Übereinkommens über den Zivilprozeß vom 1. März 1954 (EGBl. 1958 II S. 577) durch die deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung beglaubigte Zeugnis über das Unvermögen des Klägers, die Prozeßkosten zu tragen, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist beizubringen (Beschluß des Senats vom 13. September 1966 - BVerwG III ER 208.66 -).
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